Welche Rechte und Pflichten haben Spediteure und Frachtführer?

Die rechtlichen Grundlagen für Spediteure und Frachtführer finden sich in Deutschland vor allem im Handelsgesetzbuch (HGB) – konkret in den §§ 407–475. Bei internationalen Transporten auf der Straße gilt zusätzlich das CMR-Übereinkommen (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr).

Ein Spediteur ist verpflichtet, den Transport sorgfältig zu organisieren, geeignete Partner auszuwählen und Kunden umfassend zu beraten. Er haftet für Versäumnisse bei Planung oder Auswahl des Frachtführers – außer, er hat seine Pflichten nachweislich erfüllt.

Ein Frachtführer wiederum ist für die sichere, fristgerechte und unversehrte Beförderung der Ware zuständig. Er haftet für Schäden, Verluste oder Lieferverzögerungen – mit gesetzlich geregelten Haftungsobergrenzen (z. B. 8,33 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm im Inland).

Die Rechte und Pflichten sind also klar geregelt.

Beim Selbsteintritt haftet der Spediteur wie ein Frachtführer – also nicht nur für Organisation, sondern auch für den eigentlichen Transport.

Tipp: Lassen Sie sich bei kritischen oder wertvollen Sendungen die Haftungsbedingungen schriftlich bestätigen – oder prüfen Sie gemeinsam mit uns den Abschluss einer Transportversicherung. So sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Zuletzt aktualisiert am 03.05.2025 von Sebastian Fankhänel.

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