Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten bei der Auslagerung von VAS (z. B. beim Umpacken oder Etikettieren von Lebensmitteln)?

Bei der Auslagerung von Value Added Services im Bereich sensibler Güter – insbesondere bei Lebensmitteln, Kosmetik oder Medizinprodukten – gelten strenge gesetzliche Vorgaben.

Tätigkeiten wie das Umpacken, Etikettieren oder Konfektionieren unterliegen unter anderem der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV), der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, sowie – je nach Produktgruppe – weiteren gesetzlichen Regelungen.

ECL24 beachtet bei solchen Aufträgen alle relevanten Anforderungen, sorgt für hygienisch einwandfreie Bedingungen und führt die Tätigkeiten ausschließlich mit geschultem Personal durch. Zudem arbeiten wir bei Bedarf mit zertifizierten Verpackungspartnern zusammen und dokumentieren alle Arbeitsschritte revisionssicher.

Tipp: Achten Sie bei der Vergabe solcher Aufgaben unbedingt auf nachweisbare Qualifikationen und die Einhaltung geltender Vorschriften – bei ECL24 sind Sie in dieser Hinsicht auf der sicheren Seite. Wir beraten Sie gern zu den spezifischen Anforderungen für Mehrwertlogistik Ihres Produkts.

Zuletzt aktualisiert am 15.05.2025 von Sebastian Fankhänel.

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