Was sind Gefahrgut begrenzte Mengen (LQ)?
Gefährliche Güter in kleinen Mengen mit vereinfachten Transportvorschriften
Begrenzte Mengen, auch bekannt als LQ (Limited Quantities), sind gefährliche Güter, die in kleinen Mengen unter vereinfachten Vorschriften transportiert werden dürfen – im Gegensatz zu regulärem Gefahrgut mit vollumfänglichen Anforderungen.
Rechtliche Grundlagen
Die Regelung basiert auf Kapitel 3.4 ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Vergleichbare Regelungen existieren auch für:
- Schienenverkehr: RID
- Seeverkehr: IMDG
- Lufttransport: IATA
Typische Beispiele für LQ-Sendungen
- Farben oder Lacke in Kleinverpackungen
- Haushaltsreiniger mit entzündlichen Inhaltsstoffen
- Aerosol-Dosen
- Batterien in bestimmten Mengen oder Verpackungen
Wichtige Voraussetzungen
Mengenbegrenzungen:
- Maximale Füllmenge je Einzelverpackung abhängig vom Stoff (z.B. max. 1 Liter oder 5 kg)
- Maximales Bruttogewicht: 30 kg pro Versandstück
Kennzeichnung:
- Außenverpackung muss mit dem LQ-Symbol (schwarz-weiße Raute) gekennzeichnet sein
- Symbol muss gut sichtbar angebracht werden
Verpackung & Sicherheit:
- Stabile, vollständig intakte und sicher verschlossene Außenverpackung erforderlich
- Keine gefährlichen Wechselwirkungen bei Mischladung verschiedener LQ-Stoffe
Wichtiger Hinweis: Bei gemeinsamen Transport mehrerer LQ-Sendungen kann unter Umständen wieder eine vollständige Gefahrgutkennzeichnung erforderlich werden.
Checkliste: Wann gilt Gefahrgut als „Begrenzte Menge (LQ)"?
☐ Stoff ist als LQ zugelassen: Im ADR muss für die jeweilige UN-Nummer eine LQ-Menge angegeben sein (z.B. „LQ max. 1 L")
☐ Einzelverpackung liegt innerhalb der LQ-Grenze: Maximale Füllmenge je nach Stoff unterschiedlich (z.B. max. 1 Liter Flüssigkeit oder max. 5 kg Feststoff pro Innenverpackung)
☐ Außenverpackung ist stabil & korrekt gekennzeichnet: Das schwarz-weiße LQ-Kennzeichen (Raute) ist gut sichtbar angebracht
☐ Gesamtgewicht nicht überschritten: Max. 30 kg brutto pro Versandstück
☐ Keine gefährlichen Wechselwirkungen bei Mischladung: Unterschiedliche LQ-Stoffe dürfen sich im Schadenfall nicht gegenseitig verstärken
☐ Verpackung ist vollständig intakt & sicher verschlossen
☐ Beförderung erfolgt gemäß ADR Kapitel 3.4: Transport ohne Gefahrgutdokument, jedoch ggf. mit zusätzlicher Unterweisung des Fahrers
Wichtig: Sobald nur eine Bedingung nicht erfüllt ist, zählt die Sendung nicht mehr als LQ und unterliegt den vollumfänglichen Gefahrgutvorschriften.
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Auch wenn LQ als vereinfachter Gefahrgutversand gilt, kann es bei der Kombination unterschiedlicher Stoffe oder bei größeren Stückzahlen schnell komplex werden.
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Zuletzt aktualisiert am 26.01.2026 von Charlotte Wieland.