Zuverlässiger Gefahrguttransport

Sicher Gefahrgut versenden – zuverlässig und schnell

Langjährige Erfahrung mit Gefahrguttransporten

Beim Gefahrguttransport ist besondere Sorgfalt und Fachwissen erforderlich. Die Qualifikation unserer Lkw-Fahrer und unsere modern ausgestatteten Fahrzeuge gewährleisten, dass Ihre sensiblen Güter sicher und termingerecht direkt an ihr Ziel gelangen.

Egal, ob Chemikalien, entzündliche Stoffe (auch Batterien) oder andere Gefahrgüter – wir sind Ihr verlässlicher Partner für den sicheren Transport. Mit uns können Sie sich auf einen reibungslosen Ablauf und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften verlassen.

Wir bieten:

  • Erfahrung & Zuverlässigkeit
  • Geschultes Personal und ausgebildete Fahrer (ADR-Bescheinigung)
  • Strenge Einhaltung der ADR Vorschriften
  • Entsprechend ausgerüstete und geprüfte Fahrzeuge für den Transport gefährlicher Güter (nach ADR Vorgaben)
  • GPS-Tracking
  • Geschultes Personal zur Überwachung der Transportvorschriften
  • Beratung durch unseren Gefahrgutspezialisten, unsere Beauftragte Person Gefahrgut (an der Beförderung Beteiligten Person)
  • Der externe Gefahrgutbeauftragte überwacht alle Handlungen

Gefahrgut transportieren mit euro.COURIER

Wir transportieren nach der GGVS, Gefahrgüter der Klassen 1 bis 9.

Diese Klassen decken diverse gefährliche Stoffe ab, die basierend auf ihren besonderen Eigenschaften und Risiken kategorisiert werden. Jede Klasse erfordert spezielle Maßnahmen hinsichtlich Verpackung, Kennzeichnung und Transport, um die Sicherheit von Mensch und Umwelt sicherzustellen. Die Bedeutungen der einzelnen Klassen finden Sie hier.

Immer persönlich für Sie da.

Herr Harnisch sorgt beim Thema Gefahrgut für die Sicherheit und die Einhaltung aller Vorschriften.

Gerne beraten wir Sie telefonisch sowie schriftlich per E-Mail bezüglich der Spedition und Lagerung Ihrer Gefahrgüter.

Ein IBC mit chemischer Flüssigkeit und Gefahrgutkennzeichnung auf einem LKW von euro.COURIER gesichert

Für den Gefahrguttransport gilt es zu beachten:

  • Machen Sie konkrete Angaben zu Anzahl, Maßen und Gewichten der Packstücke.
  • Die korrekte Kennzeichnung der Packstücke mit UN-Nummer, Verpackungsgruppe (insofern vorhanden) und Gefahrgutklasse ist erforderlich.
  • Bei Transporten von radioaktiven Stoffen halten Sie bitte Rücksprache mit unserer Disposition.
  • Beauftragen Sie uns, wenn Sicherheit gefragt ist!

Beratung zum Transport gefährlicher Güter auf der Straße

Sie planen einen Transport von Gefahrgut? Beauftragen Sie immer Spezialisten, um vor Schäden zu geschützt zu sein. Bei euro.COURIER sind Sie in sicheren Händen. Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

Fahrer bringt radioaktiv Klasse 7 Aufkleber am Heck an, Gefahrgut

Immer auf dem Laufenden:

  • Die Einhaltung aller ADR Vorschriften sowie zusätzlicher nationaler Bestimmungen wird laufend überwacht.
  • Regelmäßige Schulung des Personals: So sind wir stets über die geltenden Bestimmungen und Vorschriften (Gefahrgutbeförderungsgesetz) auf nationaler Ebene informiert.
  • GPS überwachte Fahrzeuge

FAQ rund um das Thema Gefahrgut

Nachfolgend beantworten wir Fragen zu diesem Thema. Ebenso können Sie uns immer kontaktieren, wenn Sie Fragen zu unserer Logistik haben. Kontakt zu uns

 

 

Was ist Gefahrgut?

Von Gefahrgut spricht man in der Logistik bei Materialien oder Substanzen, die bei Transport, Lagerung oder Handhabung gefährlich sein können. Dazu zählen unter anderem Chemikalien, entzündliche, explosive Stoffe sowie radioaktive oder ätzende Materialien. Diese erfordern besondere Vorsichtsmaßnahmen und Kenntnisse und sind immer kennzeichnungspflichtig. Sie werden in neun Klassen eingestuft und unterliegen strengen Vorschriften.

Was versteht man unter ADR?

ADR steht für "Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route" oder auf Deutsch "Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße". Dieses Übereinkommen regelt den grenzüberschreitenden Transport gefährlicher Güter auf Straßen in Europa und darüber hinaus. Derzeit gibt es 54 ADR-Staaten weltweit. Es enthält Vorschriften und Standards für:


● Verpackung: Sicherstellung, dass gefährliche Güter in geeigneten und sicheren Behältern transportiert werden.
● Kennzeichnung: Richtlinien zur korrekten Kennzeichnung und Etikettierung von Gefahrgut, um die Identifizierung und Handhabung zu erleichtern.
● Dokumentation: Erforderliche Transportdokumente und Informationen, die den Beförderer und Empfänger über die Art der Gefahr informieren.
● Fahrzeuge: Anforderungen an die Ausrüstung und Bauweise der Transportfahrzeuge.
● Schulung: Schulung und Zertifizierung der Fahrer und anderer beteiligter Personen, um sicherzustellen, dass sie über das notwendige Wissen und die Fähigkeiten verfügen, um gefährliche Güter sicher zu transportieren.
● Sicherheitsmaßnahmen: Maßnahmen zur Unfallverhütung und zum Schutz von Mensch und Umwelt im Falle eines Unfalls.


Das ADR wird regelmäßig aktualisiert, um neue Erkenntnisse und Entwicklungen im Bereich der Gefahrgutbeförderung zu berücksichtigen und die Sicherheit kontinuierlich zu verbessern.

Was ist die GGVSEB?

Die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB) vom 17. Juni 2009 löste am 25. Juni 2009 die „Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn – GGVSE“ und die „Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt – GGVBinSch“ ab. Der Vorläufer davon ist unter dem noch heute geläufigen Namen GGVS bekannt, der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen (Gefahrgutverordnung Straße – GGVS), deren letzte Verordnung in der GGVSE und dessen Nachfolger GGVSEB aufging.

Die Verordungen regeln in Deutschland den nationalen und internationalen Transport von Gefahrgut mit unterschiedlichen Verkehrsträgern.  Änderungen in den internationalen Rechtsnormen ADR, RID und ADN erfordern immer auch eine Anpassung der nationalen GGVSEB.

Nur mit einem nicht vertretbar hohen Aufwand wäre es sonst möglich, diejenigen, die sich an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligen, für jede mögliche Situation mit den entsprechenden Sicherheitspflichten zu belegen. Daher verpflichtet die Verordnung alle Beteiligten allgemein, Vorkehrungen zur Schadensverhütung zu treffen. Die Vorkehrungen sollen auf Art und mögliche Auswirkungen vorhersehbarer Gefahren abgestimmt sein.

Beispielsweise muss ein Fahrzeugführer bei der Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit davon ausgehen, dass bei einer dadurch verursachten Kollision mit einem anderen Fahrzeug gefährliche Ladung unkontrolliert austreten kann und beträchtliche Umweltschäden die Folge sind. Hier würde es sich also um eine vorhersehbare Gefahr handeln.

Klasse Beschreibung UN-Nummer
Beispiele
1 Explosive Stoffe: Materialien, die explodieren können UN 0338
UN 0503
2 Gase: Entzündbare, giftige oder unter Druck stehende Gase UN 1013
UN 1066
UN 1072
3 Entzündbare Flüssigkeiten: Flüssigkeiten, die leicht brennen UN 1202
UN1203
4 Entzündbare Feststoffe: Leicht entzündbare Feststoffe, selbstentzündliche
Stoffe oder Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
UN 1869
5 Oxidierende Stoffe: Stoffe, die Brand fördern oder organische Peroxide, die
explosionsgefährlich sein können
UN 2014
6 Giftige Stoffe: Giftige Substanzen oder ansteckungsgefährliche Stoffe
(biologische Gefahr)
UN 3373
7 Radioaktive Stoffe: Materialien, die Strahlung abgeben UN 2015
8 Ätzende Stoffe: Substanzen, die Haut oder Materialien angreifen können UN 1789
UN 1824
UN 1830
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände: Alles, was nicht in die
anderen Klassen passt, aber trotzdem gefährlich ist
UN 3480
UN 3481