EU-Revolution bei LKW-Gewichten und Führerscheinen
EU-Revolution bei LKW-Gewichten und Führerscheinen
Was sich 2026 für Spediteure, Kurierdienste und deren Kunden ändert
DAS WICHTIGSTE IN 60 SEKUNDEN
Die EU hat am 4. Dezember 2025 neue Regeln für LKW-Maße und -Gewichte beschlossen. Parallel wurde im September 2025 die Führerscheinrichtlinie reformiert. Das sind die vier wichtigsten Änderungen für die Logistikbranche:
1. Gewichtsbonus für E-LKW: Emissionsfreie Fahrzeuge erhalten Gewichtsboni je nach Achsenzahl: 1 bis 4 Tonnen zusätzlich (bisher pauschal 2 Tonnen). Sechsachsige Fahrzeuge erhalten keinen Bonus wegen Straßenschutz. Zusätzlich dürfen E-LKW 0,9 Meter länger sein. Allerdings niedriger als von der Kommission erhofft - der VDA kritisiert das scharf.
2. Führerschein Klasse B bis 4,25 Tonnen: PKW-Führerscheininhaber dürfen künftig Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen fahren. Achtung: Berufskraftfahrerqualifikation wird Pflicht.
3. Lang-LKW grenzüberschreitend: Lang-LKW bis 25,25 Meter dürfen künftig Grenzen zwischen Ländern überqueren, die sie zulassen. Mehr Effizienz für Großspeditionen, mehr Wettbewerbsdruck für Mittelständler.
4. Geschwindigkeit: Keine Änderung. LKW bleiben bei 90 km/h Begrenzer und 80 km/h in Deutschland. Auch E-LKW erhalten keine höheren Limits.
Was das für Sie bedeutet: Jetzt Fahrerschulungen planen, E-Mobilität neu kalkulieren, Wettbewerbsposition überprüfen. Umsetzung startet 2026-2028.
Der Hintergrund: Warum ändert sich jetzt so viel?
Montagnachmittag, vergangene Woche. Ein Stammkunde ruft an: "Wir wollen auf Elektrotransporter umstellen. Aber die sind doch zu schwer für den normalen Führerschein, oder?" Bis vor kurzem hätte ich gesagt: Ja, stimmt. Heute sage ich: Das ändert sich gerade.
Nach zweieinhalb Jahren Verhandlungen hat die EU am 4. Dezember 2025 neue Regeln für LKW-Maße und -Gewichte beschlossen. Unter zypriotischer Ratspräsidentschaft ab Januar 2026 folgt jetzt der Trilog zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission. Finale Umsetzung: 2026-2028.
Parallel dazu wurde im September 2025 die EU-Führerscheinrichtlinie reformiert. Zwei separate Prozesse, aber beide mit massiven Auswirkungen auf unsere Branche.
1. Gewichtsbonus für emissionsfreie Fahrzeuge - die konkreten Zahlen
Das Problem kennt jeder, der sich mit E-Mobilität beschäftigt: Die Batterie eines Elektro-LKW wiegt zwei bis drei Tonnen. Bei einem 40-Tonner frisst das Nutzlast. Bei einem 7,5-Tonner wird es noch kritischer.
Die neue EU-Regelung gibt emissionsfreien Fahrzeugen (Elektro, Wasserstoff, Erdgas) einen Gewichtsbonus. Wie hoch, hängt von der Achsenzahl ab:
Je nach Fahrzeugkombination: 1 bis 4 Tonnen Zusatzgewicht
Bisher (seit 2019): Pauschal 2 Tonnen Bonus
Wichtige Einschränkung: Sechsachsige Fahrzeuge erhalten KEINEN Gewichtsbonus, um Straßenschäden zu vermeiden
Zusätzlich: E-LKW dürfen bis zu 0,9 Meter länger sein als Diesel-LKW, um Platz für die Antriebstechnik zu schaffen
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein vierachsiger Elektro-Sattelzug könnte künftig mit 42 bis 44 Tonnen fahren statt der bisherigen 40 Tonnen. Das klingt nach wenig, macht aber bei täglichen Fahrten einen spürbaren Unterschied.
Allerdings: Der EU-Rat hat den Bonus deutlich niedriger angesetzt als ursprünglich von der Kommission vorgeschlagen. Die hatte bis zu 4 Tonnen für alle Fahrzeugtypen gefordert. Der VDA reagierte scharf und kritisiert, dass damit die E-Mobilitätsziele konterkariert werden.
Unsere Erfahrung aus der Praxis bestätigt das. Wir haben drei Elektro-Transporter im Einsatz. Großartige Fahrzeuge - leise, effizient, von den Fahrern geliebt. Aber jedes Kilo Batterie fehlt bei der Ladung.
2. Führerschein Klasse B bis 4,25 Tonnen - zwei verschiedene Regelungen!
Das ist die Änderung, die am meisten Aufmerksamkeit bekommt. Und zu Recht. Aber Vorsicht: Es gibt ZWEI unterschiedliche 4,25-Tonnen-Regelungen - eine für Sonderfahrzeuge, eine für alternative Antriebe.
Bisher: Klasse B bis 3,5 Tonnen. Punkt. Für alles darüber brauchte man mindestens C1.
Neu ab 2026/2030: Bis zu 4,25t möglich - aber je nach Fahrzeugtyp unterschiedliche Bedingungen!
Regelung 1: Wohnmobile, Krankenwagen, Sonderfahrzeuge - AUCH mit Diesel!
Diese Regelung gilt für:
- Wohnmobile und Campingbusse (UNABHÄNGIG vom Antrieb!)
- Krankenwagen
- Sonderfahrzeuge (Feuerwehr, THW)
WICHTIG: Für diese Fahrzeugkategorien gilt die 4,25t-Grenze TECHNOLOGIENEUTRAL - also auch für Diesel-Wohnmobile!
Voraussetzungen:
- Mindestens zwei Jahre Fahrpraxis mit Klasse B
- Zusätzliche Schulung ODER Prüfung (Details legen Mitgliedstaaten fest)
- Schulungsinhalte: Bremsverhalten, Fahrstabilität, Ladungssicherung
Regelung 2: Fahrzeuge mit alternativem Antrieb - NUR Elektro, Wasserstoff, Gas
Diese Regelung gilt für:
- Alle Fahrzeuge mit Elektro-, Wasserstoff- oder Erdgasantrieb
- NUR für alternative Antriebe (keine Diesel/Benziner!)
Voraussetzungen:
- Mindestens zwei Jahre unfallfreier Führerscheinbesitz
- KEINE Schulung oder Prüfung erforderlich bei alternativen Antrieben!
Beispiel: Ein Elektrotransporter mit 4,1 Tonnen könnte nach 2 Jahren Führerscheinbesitz ohne zusätzliche Schulung gefahren werden. Ein Diesel-Transporter mit 4,1 Tonnen wäre NICHT erlaubt.
Die 5-Tonnen-Grenze - nur für Gespanne
Die oft genannte 5-Tonnen-Grenze bezieht sich auf Gespanne:
4,25t Zugfahrzeug + 750kg Anhänger = 5t Gesamtgewicht
Beispiel: Wohnmobil 4,0t + Anhänger 750kg = 4,75t (erlaubt)
Beispiel: Wohnmobil 4,25t + Anhänger 750kg = 5,0t (erlaubt)
Voraussetzung: Das Zugfahrzeug muss ein Wohnmobil oder ein Fahrzeug mit alternativem Antrieb sein.
KRITISCH - Das müssen Sie wissen:
In Deutschland ist es BEREITS HEUTE erlaubt, E-Transporter bis 4,25t mit Führerschein Klasse B für gewerblichen Güterverkehr zu fahren!
Das ist keine Zukunft, sondern seit 2015 geltendes deutsches Recht (BMVI-Verordnung).
AKTUELLE Regelung in Deutschland (gilt JETZT):
Elektro-, Wasserstoff- oder Erdgas-Transporter bis 4,25 Tonnen dürfen mit Führerschein Klasse B auch gewerblich für Güterverkehr genutzt werden!
Voraussetzungen:
- Mindestens 2 Jahre Führerscheinbesitz Klasse B
- Das Mehrgewicht über 3,5t muss dem Antriebssystem geschuldet sein
- Die Ladekapazität darf NICHT größer sein als beim vergleichbaren Diesel-Modell
- Gilt NUR für Inlandsfahrten (nicht grenzüberschreitend)
WICHTIG: Die Berufskraftfahrerqualifikation ist davon UNABHÄNGIG und bleibt über 3,5t Pflicht für gewerblichen Güterverkehr!
Aber: Die neue EU-Richtlinie ab 2027/2028 könnte dies verschärfen!
Die neue EU-Regelung sagt: "dürfen nicht gewerblich für Gütertransporte genutzt werden"
Das würde bedeuten: Deutschland müsste die aktuelle liberale Regelung EINSCHRÄNKEN!
Was noch unklar ist:
- Kann Deutschland die bestehende Regelung beibehalten?
- Oder muss die EU-Einschränkung übernommen werden?
- Gibt es Übergangsregelungen?
Umsetzungsfrist: Bis 2030. Bis dahin gilt die AKTUELLE Regelung.
Die neuen EU-Gewichtsgrenzen (zusätzlich) gelten nur für:
- Private Nutzung (Wohnmobile, Campingbusse, private E-Transporter)
- Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Rettungsdienst)
- Werkverkehr (z.B. Servicetechniker mit E-Transporter und Werkzeug)
Für Speditionen und Kurierdienste bedeutet das: Die Regelung hilft bei Werkverkehr mit E-Transportern (bis 4,25t ohne Schulung möglich), ändert aber NICHTS an der Berufskraftfahrerqualifikation für reguläre Transportaufträge.
Deutschland hat bis 2030 Zeit für die Umsetzung in nationales Recht. Bis dahin bleibt alles beim Alten.
Was heißt das konkret für Spediteure und Kurierdienste?
Ehrlich gesagt: MEHR als bisher angenommen!
Sie können BEREITS HEUTE Elektrotransporter bis 4,25t mit Fahrern mit Klasse B (2+ Jahre Besitz) für gewerbliche Kurierfahrten in Deutschland einsetzen!
Voraussetzungen:
- E-Transporter mit max. 4,25t zGG
- Fahrer hat mindestens 2 Jahre Führerschein Klasse B
- Das Mehrgewicht über 3,5t ist dem Antriebssystem (Batterie) geschuldet
- Die Ladekapazität ist nicht größer als beim Diesel-Vergleichsmodell
- NUR für Inlandsfahrten (keine grenzüberschreitenden Touren!)
- Berufskraftfahrerqualifikation bleibt Pflicht!
Praktisches Beispiel:
Ein Elektrotransporter mit 4,1t Gesamtgewicht (Leergewicht 2,6t inkl. 600kg Batterie, Nutzlast 1,5t) kann von einem Disponenten mit Klasse B für Stadtkurier-Fahrten eingesetzt werden - wenn das Diesel-Vergleichsmodell die gleiche oder weniger Nutzlast hat.
ABER: Diese liberale Regelung könnte ab 2027/2028 durch die neue EU-Richtlinie eingeschränkt werden!
Unsere Empfehlung:
- Nutzen Sie die AKTUELLE Regelung jetzt für Ihren Fuhrpark
- Investieren Sie in E-Transporter bis 4,25t
- Dokumentieren Sie, dass die Ladekapazität nicht größer ist als beim Diesel-Modell
- Bleiben Sie informiert über die EU-Umsetzung bis 2030
Übrigens: Wer seinen Führerschein vor 1999 gemacht hat (alte Klasse 3), darf ohnehin bis 7,5 Tonnen fahren. Diese Fahrer profitieren automatisch, ohne zusätzliche Schulung.
3. Lang-LKW grenzüberschreitend - mehr Wettbewerb
Bisher durften Lang-LKW (bis 25,25 Meter Länge) nur innerhalb eines Landes fahren. Grenzüberschreitend ging nur mit bilateralen Abkommen, wie zwischen Deutschland und den Niederlanden.
Künftig dürfen Lang-LKW Grenzen zwischen Ländern überqueren, die sie zulassen - ohne Sondergenehmigung.
Klingt simpel. Ist es nicht. Denn jedes Land hat andere Regeln:
- Unterschiedliche Höchstgewichte
- Unterschiedliche zugelassene Streckennetze
- Unterschiedliche technische Anforderungen
Ein schwedischer 60-Tonnen-Lang-LKW kann zwar durch Dänemark fahren, muss in Deutschland aber auf 40 Tonnen reduzieren.
Für uns als mittelständischen Kurierdienst bedeutet das: Großspeditionen werden effizienter. Der Wettbewerbsdruck steigt. Wir müssen unsere Stärken ausspielen - Flexibilität, Service, Zuverlässigkeit.
Die EU erlaubt außerdem aerodynamische Verbesserungen: abgerundete Fahrerkabinen, verlängerte Heckklappen. Bei einem 40-Tonner mit 100.000 km Jahresleistung sparen ein paar Prozent weniger Luftwiderstand mehrere tausend Euro Kraftstoff. Oder bei E-LKW: deutlich mehr Reichweite.
4. Geschwindigkeit - keine Änderung
Die kurze Antwort: Alles bleibt wie es ist.
LKW über 3,5 Tonnen müssen weiterhin einen Geschwindigkeitsbegrenzer haben, eingestellt auf 90 km/h. Diese EU-Regelung von 1992 bleibt bestehen.
In Deutschland gelten nationale Limits: 80 km/h auf Autobahnen, 60 km/h auf Landstraßen, 50 km/h innerorts.
Das gilt auch für Elektro-LKW. Kein Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge, obwohl die technischen Assistenzysteme in den letzten Jahren immer besser geworden sind.
Persönlich finde ich das schade. E-LKW haben ein anderes Fahrverhalten - schnellere Beschleunigung, besseres Bremsverhalten, deutlich leiser. Eine moderate Anpassung auf 90 km/h würde der Technologie Rechnung tragen und die Akzeptanz erhöhen.
Aber politisch ist das nicht gewollt. Die EU setzt auf Geschwindigkeitsbegrenzer als Sicherheitsinstrument. Punkt.
Was das konkret für Speditionen und Kurierdienste bedeutet
Die Regulierung verändert vier zentrale Bereiche:
Fuhrparkplanung: Mit Gewichtsbonus und CO2-Abgabe wird E-Mobilität wirtschaftlicher. Jetzt ist der Zeitpunkt, Investitionen zu kalkulieren.
Fahrerpool: Die Führerscheinreform erweitert die Verfügbarkeit von Fahrern. Fahrerschulungen sollten bereits jetzt geplant werden. Kosten: ein paar hundert Euro pro Fahrer. Nutzen: deutlich mehr Flexibilität. Vielleicht, vielleicht aber im ewerblichen Bereich eben auch nicht. Die Quellen dazu sind nicht eindeutig.
Wettbewerb: Lang-LKW grenzüberschreitend bedeutet mehr Effizienz für Großspeditionen. Mittelständler müssen ihre Alleinstellungsmerkmale schärfen.
Compliance: Jedes Land behält eigene Regeln. Das klingt nach okratie statt nach freier fahrt durch ein freies Europa. Dokumentation und Schulungen werden wichtiger.
Vier konkrete Handlungsempfehlungen
1. Nicht abwarten. Die Trilog-Verhandlungen laufen. Finale Einigung: 2026. Umsetzung in nationales Recht: 2027-2028. Wer jetzt plant, ist vorbereitet.
2. Fahrerschulungen planen. Die 4,25-Tonnen-Regelung kommt. Bereiten Sie Ihre Mitarbeiter vor. Früher starten = Wettbewerbsvorteil.
3. E-Mobilität neu kalkulieren. Mit Gewichtsbonus, steigender CO2-Abgabe und Führerscheinvereinfachung verbessert sich die Wirtschaftlichkeit kontinuierlich.
4. Informiert bleiben. Regulierung ändert sich schnell. Wer nicht am Ball bleibt, verliert Chancen.
Unsere Erfahrung mit E-Mobilität - ehrlich und ungeschönt
Wir bei ECL haben seit zwei Jahren Elektrofahrzeuge im Einsatz. Mehrere Transporter für Chemnitz.
Vorteile: Leise, angenehm zu fahren, niedrigere Betriebskosten, Kunden schätzen emissionsfreie Lieferung, Fahrer lieben die Fahrzeuge.
Nachteile: Begrenzte Reichweite (im Winter noch kritischer), höhere Anschaffungskosten, hohe Investition in Ladeinfrastruktur.
Aber: Die Entwicklung geht rasant voran. Batterien werden besser, Reichweiten größer, Preise niedriger. Was vor zwei Jahren unmöglich schien, ist heute Alltag.
Das große Bild: Wohin geht die Reise?
Die EU-Regulierung ist kompliziert. Aber im Kern geht es um eine simple Frage: Wie wollen wir künftig Güter transportieren?
Europa hat sich verpflichtet, bis 2050 klimaneutral zu werden. Der Straßengüterverkehr muss sich ändern. Die Frage ist nur: Wie schnell? Zu welchen Kosten?
Die neuen Regelungen versuchen einen Mittelweg: Anreize statt Verbote. Gewichtsboni statt Fahrverbote. Technologieoffenheit statt Zwang.
Reicht das? Persönlich glaube ich: Die Richtung stimmt, aber das Tempo ist zu langsam. Die Klimakrise wartet nicht auf bürokratische Kompromisse.
Aber am Ende zählt nicht, was Brüssel beschließt. Sondern was Unternehmer entscheiden.
Wir bei ECL haben entschieden: Wir wollen Teil der Lösung sein. Wir investieren in moderne Technik, in Schulungen, in Nachhaltigkeit. Nicht weil die EU uns zwingt. Sondern weil wir es für richtig halten.
Und wir merken: Das kommt an. Bei Kunden. Bei Mitarbeitern. Und wirtschaftlich zahlt es sich mittelfristig aus.
Sie haben Fragen zu E-Mobilität oder den neuen Regelungen?
Rufen Sie uns an. Wir haben die Erfahrung, die Fahrzeuge, die Expertise. Und wir teilen unser Wissen gerne. Denn am Ende sitzen wir alle im selben Boot. Die Logistik muss sich verändern. Gemeinsam geht das besser als allein.