
Was sagt das Kreislaufwirtschaftsgesetz aus?
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das zentrale deutsche Gesetz zur Abfallvermeidung, Wiederverwertung und Ressourcenschonung. Es verpflichtet Unternehmen und Privatpersonen dazu, Abfälle möglichst zu vermeiden, wiederzuverwenden oder stofflich zu verwerten – bevor eine Entsorgung infrage kommt. Ziel ist es, eine möglichst geschlossene Kreislaufwirtschaft zu fördern und so Umwelt und Klima zu schützen. Der Abfalltransport zählt mit dazu und unterliegt strengen Vorschriften.
Das Gesetz legt eine sogenannte Abfallhierarchie fest:
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Vermeidung,
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Vorbereitung zur Wiederverwendung,
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Recycling,
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sonstige Verwertung (z. B. energetisch),
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Beseitigung (Deponierung oder Verbrennung ohne Energiegewinnung).
Darüber hinaus regelt das KrWG die Produktverantwortung: Hersteller und Vertreiber müssen schon bei der Produktgestaltung dafür sorgen, dass möglichst wenig Abfall entsteht und Rohstoffe wiederverwertet werden können.
Tipp: Wenn Sie als Unternehmen Verpackungen, Transporthilfsmittel oder Geräte einsetzen, prüfen Sie regelmäßig, ob diese recyclingfähig sind oder ob sich durch Mehrweg- oder Reparaturlösungen Abfall vermeiden lässt – das spart Kosten und schont die Umwelt.
Zuletzt aktualisiert am 03.05.2025 von Sebastian Fankhänel.