BREXIT

Am 31.12.2020 endet die Brexit Übergangsfrist zum Warenversand nach Großbritannien. Bei allen Transporten ab 01.01.2021 wird Großbritannien zollrechtlich als ein Drittland behandelt.

Konkret gilt für den Warenversand nach GB folgendes:

  • für Sendungen mit Warenwert bis 1.000 € ist eine Proformarechnung in 4facher Ausfertigung im Original inkl. Unterschrift der Sendung beizulegen

  • für Sendungen mit Warenwert ab 1.000 € ist eine Ausfuhranmeldung erforderlich. Weiterhin muss die Sendung vor Transportbeginn beim zuständigen Zollamt gestellt werden.

Für die Ausfuhranmeldung können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Wir helfen Ihnen gern.

Da die Verfahren beim Grenzübertritt von EU nach GB sowie die Vorgehensweise bei der Zollfreimachung für den Empfänger in GB noch nicht abschließend geklärt sind, ist mit Verzögerungen im Transportablauf zu rechnen.

 

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